Seit 1. Juli 2017 werden Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich für jeden zusätzlich in Österreich geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalente) in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) rückerstattet. Im Folgenden werden die Eckpunkte dieser Förderung dargestellt.
Förderbar sind nur Beschäftigungsverhältnisse, wenn sie zur Sozialversicherung angemeldet werden und Folgendes zutrifft:
vollversicherungspflichtig
war in den letzten sechs Monaten nicht im Unternehmen beschäftigt
ununterbrochenes Bestehen für zumindest vier Monate
unterliegen der Kommunalsteuerpflicht (mit Ausnahmen) sowie dem Arbeits- und Sozialrecht
es besteht keine weitere Förderung im Rahmen eines Zuschussprogramms
mit förderfähigen Personen besetzt
Förderungsfähige Personen (ein Kriterium muss erfüllt werden):
waren beim AMS in den letzten drei Monaten zumindest einen Tag arbeitslos gemeldet (oder befanden sich in Schulung), auch ein geeigneter Aufenthaltstitel ist nachzuweisen
haben an einer gesetzlich geregelten Ausbildung teilgenommen
sind Jobwechsler (waren bereits in Österreich beschäftigt)
sind Lehrlinge bei Übernahme als Fachkraft (nicht bei Beginn der Lehre)
Zusätzliches Arbeitsverhältnis
Zur Feststellung, ob ein förderbares zusätzliches Arbeitsverhältnis vorliegt, wird der Beschäftigungsstand zu fünf festgelegten Stichtagen herangezogen:
am Tag vor Entstehung des ersten förderungsfähigen Arbeitsverhältnisses und
das jeweilige Ende der vier Vorquartale.
Dabei wird der Höchstwert an bestehenden Arbeitsverhältnissen an einem dieser Stichtage als Referenzwert festgelegt und vertraglich fixiert.
Der Beschäftigungsstand umfasst keine Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte und ist in Personenanzahl anzugeben. Nur Arbeitsverhältnisse, die diesen Referenzwert erhöhen, werden berücksichtigt. Der Zuwachs muss zumindest ein Vollzeitäquivalent (= 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit) – egal ob durch Voll- oder Teilzeitkräfte – betragen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beläuft sich auf 50 % der förderungsfähigen Kosten und ist von der Einkommensteuer befreit. Die förderungsfähigen Lohnnebenkosten umfassen folgende Dienstgeberbeiträge: Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, IESG-Zuschlag, Wohnbauförderungsbeitrag, Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse, DB, DZ, Kommunalsteuer.
Antrag und Abwicklung
Die Abwicklung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Der vollständige Antrag muss bis spätestens 30 Kalendertage nach Beginn der Pflichtversicherung über den aws-Fördermanager (https://foerdermanager.aws.at) erfolgen, sobald das Mindestbeschäftigungsausmaß von 38,5 Wochenstunden erstmals erreicht ist. Die Förderung wird einmal jährlich im Nachhinein ausbezahlt werden. Die Fördermaßnahme endet, sobald der Rahmen von 2 Mrd. € ausgeschöpft ist.
Alle Details, die veröffentlichte Richtlinie und einen Rechner zum Berechnen des Bonus finden Sie unter: www.beschaeftigungsbonus.at
Stand: 26. März 2018
Bild: Illustration
Erscheinungsdatum:
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