ABS-News
27.04.2009
Ökoprämiengesetz (Schrottprämie)
Gegenstand
der Ökoprämie ist die Verschrottung von Altfahrzeugen und deren Ersatz
durch Neufahrzeuge für den Zeitraum von 1. 4. 2009 bis längstens zum
31. 12. 2009. Die Ökoprämie wird für die ersten 30.000 Fahrzeuge, für
die innerhalb des Geltungszeitraums des Gesetzes ein vollständiger und
korrekter Antrag gestellt wird, ausbezahlt. Sie beträgt 1.500 Euro und
wird je zur Hälfte vom Bund und vom inländischen Fahrzeughändler
aufgebracht.
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