27.04.2009 -
Ökoprämiengesetz (Schrottprämie)
Gegenstand der Ökoprämie ist die Verschrottung von Altfahrzeugen und deren Ersatz durch Neufahrzeuge für den Zeitraum von 1. 4. 2009 bis längstens zum 31. 12. 2009. Die Ökoprämie wird für die ersten 30.000 Fahrzeuge, für die innerhalb des Geltungszeitraums des Gesetzes ein vollständiger und korrekter Antrag gestellt wird, ausbezahlt. Sie beträgt 1.500 Euro und wird je zur Hälfte vom Bund und vom inländischen Fahrzeughändler aufgebracht.
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